Um bei Ihrem Kind Fehlbildungen, Wachstumsverzögerungen oder andere Auffälligkeiten auszuschließen, sind vom Gesetzgeber 3 Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen. Darüber hinaus sind weitere Ultraschalluntersuchungen sinnvoll. Wenn Sie möchten, bieten wir Ihnen diese jederzeit an.
![Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen des Babys](https://gyn-imaltenrathaus.de/wp-content/uploads/2017/06/img_Baby_ruecken.jpg)